Die korrekte Auswahl des Grundes gewährleistet eine zielgerichtete und somit schnellere Bearbeitung Ihrer Anfrage.
Wir möchten Sie bitten, sich bezüglich Auflastung/Ablastung an einen unserer Vertragshändler zu wenden. Dort hilft man Ihnen gerne weiter.
Wichtig:Eine Reklamation/ein Garantiefall ist immer und grundsätzlich an den Vertragshändler zu richten. Dieser wird sich um alles Weitere kümmern. Falls dies bereits passiert ist und es ein Problem gibt, füllen Sie bitte das untenstehende Formular aus.
Eine Bestellung von Ersatzteilen ist ausschließlich bei autorisierten Handelspartnern möglich. Dort erhalten Sie auch alle Informationen zu Preisen und Verfügbarkeiten.
Zur Händlersuche
Wichtig:Bedienungsanleitungen finden Sie in der Knaus Tabbert SmartCI-APP:iOS App Store
Google Play Store
Sollte es sich um ein älteres Modell handeln und die Bedienungsanleitung nicht in der App verfügbar sein, füllen Sie bitte das untenstehende Formular aus.
Aus Sicherheitsgründen können wir leider keine Pläne an Endkunden weitergeben. Zu Ihrer eigenen Sicherheit lassen Sie bitte Umbauten an Ihrem Fahrzeug ausschließlich vom autorisierten Fachhändler durchführen. Unseren Händlern stehen alle technische Zeichnungen sowie elektrische Verlegepläne unserer Fahrzeuge zur Verfügung.
Bitte richten Sie Ihre Anfrage an Ihren Vertragshändler. Er kann jederzeit den aktuellen Status der Bestellung abfragen und Ihnen die entsprechenden Informationen mitteilen. TABBERT ist als Hersteller nicht dazu berechtigt Auskünfte über Lieferzeiten zu erteilen.
Wir möchten Sie bitten, sich bezüglich der Ausstellung eines Duplikates des COC-Papiers an einen unserer Vertragshändler zu wenden. COC‐Papiere gibt es für unsere Fahrzeuge erst seit 2010. Duplikate des Dokuments können ab Baujahr 2018 erstellt werden. Gerne wird man Sie über die Kosten und die Verfügbarkeit informieren.
Bitte richten Sie Ihre Anfrage bezüglich Nachrüstungen und Reparaturen an Ihren Vertragshändler, da diese Anfrage individuell anhand des Fahrzeuges geprüft werden muss. TABBERT kann keine Reparaturanleitungen zur Verfügung stellen.
Die zulässigen Reifengrößen für Wohnwägen ab dem Baujahr 2010 sind in den COC-Papieren unter den Punkten 35 und 52 aufgeführt. Für ältere Fahrzeuge möchten wir Sie bitten, sich an einen unserer Vertragshändler zu wenden. Nach Prüfung des Sachverhalts erhalten Sie die entsprechenden Informationen, sofern diese vorhanden sind.
Bitte richten Sie Ihre technische Anfragen direkt an den Vertragshändler, da diese Anfragen individuell anhand des Fahrzeuges geprüft werden müssen.