I. Allgemeines
Dieses Medium ist ab 06/26 für Fahrzeuge des Modelljahres 2027 gültig. Vorherige Preislisten, Prospektangaben und Technische Daten verlieren in Bezug auf die enthaltenen Fahrzeuge ihre Gültigkeit. Irrtümer und Druckfehler bleiben vorbehalten. Lassen Sie sich vor einem Fahrzeugkauf umfassend von einem Vertragshändler zu den Angaben in unseren Preislisten und Katalogen, zu eventuell nach der Drucklegung erfolgten Änderungen sowie zu den nachfolgenden Themen beraten.
II. Sonderausstattung
In Einzelfällen kann es zum gegenseitigen Ausschluss von Sonderwunsch-Kombinationen kommen.
III. Abbildungen
Abbildungen zeigen zum Teil Ausstattungsmerkmale, die nicht im Serien- umfang enthalten sind und die gegen Mehrpreis bestellt werden können (Sonderausstattungen) sowie vereinzelt auch Ausstattungsmerkmale von Prototypen/Studien/Ländervarianten, die nicht dem Serienstand entsprechen und die auch nicht als Sonderausstattung bestellbar sein werden. Geringe Farbabweichungen der Abbildungen im Prospekt vom tatsächlichen Fahrzeug können drucktechnisch nicht vollständig ausgeschlossen werden. Die im Katalog abgebildete Dekoration ist nicht Teil des Lieferumfangs.
IV. Nachträgliche An-, Um- oder Einbauten
Um Ihre Sicherheit und die Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeuges nicht zu gefährden raten wir Ihnen An-, Um- oder Einbauten ausschließlich beim autorisierten Fachhändler durchführen zu lassen und bestehen Sie auf Originalteile. Nachträgliche Um- und Einbauten sind, soweit diese technisch möglich sind, regelmäßig kostenpflichtig. Zumutbare Änderungen in Konstruktion, Farbe und Ausstattung behalten wir uns vor, soweit diese dem technischen Fortschritt und/oder der Sicherheit dienen. Änderungen an Ausstattungen, an technischen Daten, am Serienumfang und der Preise bleiben vorbehalten. Nach Vertragsschluss bleiben zumutbare technische Änderungen im Rahmen der Konstruktion vorbehalten, soweit sie dem technischen Fortschritt dienen. Zumutbare Farb- und Beschaffenheitsabweichungen sind ebenfalls – auch nach Vertragsschluss – vorbehalten, soweit diese werkstoffbedingt nicht vermieden werden können (z.B. Farbabweichungen von bis zu ca. 2,0 dE zwischen Lack auf Blech und Lack auf GFK/Kunststoff).
Wichtige technische und rechtliche Hinweise zur Fahrzeugkonfiguration und gewichtsbezogenen Angaben
Im Straßenverkehr ist jedes Fahrzeug nur für ein bestimmtes Höchstgewicht zugelassen. Dieses Höchstgewicht darf im Fahrbetrieb nicht überschritten werden. Deshalb sind die technischen und rechtlichen Vorgaben für das Gewicht Ihres Fahrzeugs bei der Konfiguration und der Auswahl von Zusatzausrüstung („Pakete“, „Ausstattungsmerkmale“ und „Optionen“) aus unserem werksseitigen Angebot bereits bei der Konfiguration Ihres Fahrzeugs besonders zu beachten.
Rechtliche Vorgaben für das Gewicht Ihres Fahrzeugs enthält die Durchführungsverordnung (EU) 2021/535 der Kommission vom 31. März 2021 (bis 06/2022: Verordnung (EU) Nr. 1230/2012 der Kommission vom 12. Dezember 2012). Um Sie möglichst transparent und umfassend über die im Rahmen der Konfiguration aufgeführten gewichtsbezogenen Angaben aufzuklären, orientieren sich die nachfolgenden Erläuterungen und Hinweise der Knaus Tabbert AG an den Vorgaben dieser Verordnung. Bitte lesen Sie die nachfolgenden Erläuterungen und Hinweise zu den gewichtsbezogenen Angaben vor der Konfiguration und Bestellung Ihres Fahrzeugs sorgfältig durch. Gerne unterstützen Sie auch unsere Handelspartner bei der Auswahl und Konfiguration Ihres Fahrzeugs.
Hinweise zu den Abmessungen des Fahrzeugs
Die in den technischen Daten angegebenen Abmessungen des Fahrzeugs (Gesamtlänge, Breite und Höhe) sind Nennwerte, die auf der werkseitigen Standardausstattung des jeweiligen Grundrisses basieren. Diese Angaben können produktionsbedingten Toleranzen unterliegen. Die zulässigen Toleranzen ergeben sich – entsprechend den Regelungen zu den Gewichtsangaben - aus den gleichen einschlägigen EU‑Vorschriften (insb. Durchführungsverordnung (EU) 2021/535; zuvor Verordnung (EU) Nr. 1230/2012) und betragen bis zu ± 3 %.
Bitte beachten Sie, dass der werkseitige Einbau von Zusatzausrüstung sowie die nachträgliche Anbringung von Zubehör (z. B. Dachklimaanlagen, Markisen, Antennen, Fahrradträger oder Dachboxen) die Außenabmessungen Ihres Fahrzeugs verändern kann. Insbesondere die Gesamthöhe und die Gesamtlänge des Fahrzeugs können sich durch solche Anbauten erhöhen bzw. vergrößern.
Die tatsächlichen Außenabmessungen Ihres Fahrzeugs sind im Straßenverkehr insbesondere bei der Durchfahrt von Höhenbeschränkungen (z. B. Unterführungen, Brücken, Tunneln oder Parkhaus-Einfahrten), bei der Nutzung von Fähren sowie bei der Auswahl von Stell- und Campingplätzen zu beachten. Die Einhaltung der jeweils zulässigen Fahrzeugabmessungen liegt in Ihrer Verantwortung. Wir empfehlen Ihnen, die tatsächlichen Außenabmessungen Ihres Fahrzeugs einschließlich sämtlicher Anbauten vor Fahrtantritt zu kennen und zu berücksichtigen.
1. Die technisch zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs
Die „technisch zulässige Gesamtmasse“ des Fahrzeugs wird in der Zulassungsbescheinigung Teil I (dort unter Punkt F.1.) eingetragen und bezeichnet die vom Hersteller angegebene Höchstmasse, die Ihr Fahrzeug in beladenem Zustand wiegen darf (z.B. 3.500 kg). Diese darf während der Fahrt nicht überschritten werden. Bei Überschreitungen der technisch zulässigen Gesamtmasse im Fahrbetrieb drohen in vielen europäischen Ländern Bußgelder. In Deutschland kann die Überschreitung der technisch zulässigen Gesamtmasse im Fahrbetrieb eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit darstellen. Wir empfehlen Ihnen deshalb, Ihr Fahrzeug vor jedem Fahrtantritt zu wiegen und zu kontrollieren, dass Ihr Fahrzeug die technisch zulässige Gesamtmasse einhält. Die Einhaltung der technisch zulässigen Gesamtmasse liegt in Ihrer Verantwortung. Die technisch zulässige Gesamtmasse wird für jeden Grundriss in den technischen Daten ausgewiesen.
2. Die Masse des Wohnwagens in fahrbereitem Zustand
Die „Masse in fahrbereitem Zustand“ bezeichnet die Masse des Wohnwagens samt Aufbau und werkseitiger Standardausrüstung („Grundausstattung“ oder „Serienausstattung“) einschließlich einer gefüllten Alu-Gasflasche, einem vollen Frischwassertank, einem vollen Toilettenspülwassertank und einem gefüllten Wassererhitzer.
Die Masse in fahrbereitem Zustand wird für jeden Grundriss in den technischen Daten ausgewiesen.
Umfasst sind von der Masse in fahrbereitem Zustand folgende Positionen:
• das Leergewicht des Wohnwagens inklusive eingefüllter Betriebsstoffe wie Schmierfette, Öle und Kühlflüssigkeiten und Board-Werkezeug;
• die werkseitige Standardausstattung, d.h. die grundlegende Konfiguration eines Wohnwagens, der mit allen Merkmalen ausgestattet ist, die gesetzlich vorgeschrieben sind, einschließlich aller angebauten Ausrüstungsteile, die keine weiteren Spezifikationen auf der Ebene der Konfiguration oder der Ausrüstung bedingen;
• der zu 100 % gefüllte Frischwassertank;
• eine zu 100 % gefüllte Alu-Gasflasche mit einer Füllmenge von 2,7 kg / 5 kg / 11 kg und einem Gesamtgewicht von 6 kg / 10 kg / 23 kg;
• der zu 100 % gefüllte Toiletten-Spültank;
• der zu 100 % gefüllte Frischwassererhitzer.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den in den technischen Daten enthaltenen Angaben zur Masse in fahrbereitem Zustand um errechnete Nennwerte handelt, die produktionsbedingten Toleranzen von bis zu ± 5 % unterliegen. Diese rechtlich zulässigen Toleranzen können sich unmittelbar auf die tatsächliche Masse Ihres Wohnwagens und damit auch auf die Zuladung bzw. verbleibende Nutzlast auswirken. Deshalb sollten Sie diese Toleranzen bei der Konfiguration Ihres Wohnwagens unbedingt einkalkulieren.
3. Die tatsächliche Fahrzeugmasse
Die „tatsächliche Fahrzeugmasse“ bezeichnet die Masse des Wohnwagens in fahrbereitem Zustand, zuzüglich der Masse der werkseitig an einem bestimmten Wohnwagen angebrachten Zusatzausrüstung.
4. Die Höchstzahl der Schlafplätze
Die „Höchstzahl der Schlafplätze“ wird für jeden Grundriss in den technischen Daten ausgewiesen.
5. Standardausrüstung und Zusatzausrüstung
Die „Standardausrüstung“ („Grundausstattung“ oder „Serienausstattung“) bezeichnet die grundlegende Konfiguration eines Wohnwagens, der mit allen Merkmalen ausgestattet ist, die gesetzlich vorgeschrieben sind, einschließlich aller angebauten Ausrüstungsteile, die keine weiteren Spezifikationen auf der Ebene der Konfiguration oder der Ausrüstung bedingen.
Angaben zu der Standardausrüstung („Grundausstattung“ oder „Serienausstattung“) erhalten Sie für den von Ihnen ausgewählten Grundriss im Rahmen der Konfiguration.
Die „Zusatzausrüstung“ („Pakete“, „Ausstattungsmerkmale“ und „Optionen“) bezeichnet alle nicht in der Standardausrüstung enthaltenen Ausrüstungsteile, die unter der Verantwortung des Herstellers werkseitig am Wohnwagen angebracht werden und vom Kunden bestellt werden können. Keine Zusatzausrüstung in diesem Sinne ist sonstiges Zubehör, welches nach der Auslieferung des Wohnwagens durch den Hersteller von Ihnen oder Ihrem Handelspartner in den Wohnwagen eingebaut wird.
Angaben zu den werkseitig bestellbaren (Ausstattungs-)Paketen, Ausstattungsmerkmalen und Optionen erhalten Sie für den von Ihnen ausgewählten Grundriss im Rahmen der Konfiguration.
Bitte beachten Sie, dass der Einbau von Zusatzausrüstung stets eine Verringerung der Nutzlast nach sich zieht (vgl. Ziffer 6.). Welche Masse an Zusatzausrüstung für welchen Grundriss maximal ausgewählt werden kann, können Sie den Angaben zu den jeweiligen Grundrissen entnehmen (vgl. Ziffer 7.).
6. Die Nutzlast und die Mindest-Nutzlast
Die „Nutzlast“ wird berechnet, indem von der technisch zulässigen Gesamtmasse die Masse in fahrbereitem Zustand und die herstellerseitig festgelegte maximale Masse der Zusatzausrüstung abgezogen wird.
Der europäische Gesetzgeber schreibt für Wohnwägen eine feste „Mindest-Nutzlast“ vor, die für Gepäck und sonstiges, nicht vom Hersteller verbautes Zubehör verbleiben muss. Diese darf bei der Konfiguration Ihres Wohnwagens nicht unterschritten werden und berechnet sich anhand der folgenden Formel:
Mindest-Nutzlast in kg ≥ 10 * (n + L) Dabei gilt: „n“ = Höchstzahl der Schlafplätze und „L“ = Gesamtlänge des Fahrzeugaufbaus ohne Deichsel in Metern.
7. Die maximale Masse der Zusatzausrüstung
Damit die gesetzlich vorgeschriebene Mindest-Nutzlast eingehalten wird, wird herstellerseitig für jeden Grundriss die „maximale Masse der Zusatzausrüstung“ festgelegt. Hierbei handelt es sich also um die Masse, die unter Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Mindest-Nutzlast für die Auswahl von werkseitig optionaler Zusatzausrüstung („Pakete“, „Ausstattungsmerkmale“ und „Optionen“) zur Verfügung steht.
Die Knaus Tabbert AG berechnet die maximale Masse der Zusatzausrüstung, indem von der technisch zulässigen Gesamtmasse zunächst die Masse in fahrbereitem Zustand sowie die Mindest-Nutzlast abgezogen werden.
Bei der Masse in fahrbereitem Zustand handelt es sich jedoch um einen errechneten Nennwert, der produktionsbedingten Toleranzen von bis zu ± 5 % unterliegen kann (vgl. Ziffer 2.). Das Auftreten dieser produktionsbedingten Toleranzen könnte bei Ausnutzen der rechnerisch vorhandenen Masse für Zusatzausrüstung dazu führen, dass die Mindest-Nutzlast faktisch nicht eingehalten wird.
Um eine solche Unterschreitung der Mindest-Nutzlast zu verhindern, werden die für jeden Grundriss erfahrungsgemäß auftretenden zulässigen Gewichtsabweichungen von der Knaus Tabbert AG deshalb bereits bei der Festlegung der maximalen Masse der Zusatzausrüstung berücksichtigt.
Ferner finden bei der Berechnung der maximalen Masse der Zusatzausrüstung Ausstattungsmerkmale von Ländervarianten / Sondermodellen, die nicht Bestandteil der Standardausrüstung sind, Berücksichtigung.
Wird durch die Auswahl von Zusatzausrüstung die maximale Masse der Zusatzausrüstung überschritten, haben Sie im Rahmen der Konfiguration Ihres Wohnwagens grundsätzlich (grundrissabhängig) die Möglichkeit, eine Fahrzeugauflastung zu wählen, und/oder Zusatzausrüstung abzuwählen, um die Konfiguration fortsetzen zu können. Geschieht dies nicht, kann die Konfiguration und damit auch der Bestellvorgang für Ihren Wohnwagen nicht fortgesetzt werden.
8. Gesetzlich zulässige Toleranzen bei der Berechnung der Gewichtsangaben
Für die in den technischen Daten enthaltenen Angaben der Masse in fahrbereitem Zustand gilt, dass es sich hierbei um errechnete Nennwerte handelt, die produktionsbedingten Toleranzen von bis zu ± 5 % unterliegen. Diese produktionsbedingten Toleranzen von bis zu ± 5 % sind rechtlich zulässig und resultieren aus der Verwendung von natürlichen Werkstoffen, wie z.B. Holz, sowie der bei einigen Zulieferern zur Anwendung kommenden Herstellungsverfahren. Gewichtsschwankungen können aufgrund der verwendeten Materialien trotz optimierter Produktionsprozesse nicht vollständig ausgeschlossen werden. Da sich diese gesetzlich zulässigen Toleranzen auf die tatsächliche Masse Ihres Wohnwagens und damit auch auf die mögliche Zuladung bzw. verbleibende Nutzlast unmittelbar auswirken, sollten Sie diese bei der Konfiguration Ihres Wohnwagens unbedingt einkalkulieren.
Beispiel:
Masse in fahrbereitem Zustand lt. technischen Daten: 1.320 kg
Rechtlich zulässige Toleranz von ± 5 %: 66 kg
Rechtliche zulässige Spanne der Masse in fahrbereitem Zustand 1.254 bis 1.386 kg
Bestellen Sie den Wohnwagen aus obigem Beispiel mit einer Zusatzausrüstung mit einem Gesamtgewicht von 50 kg, ergibt sich aufgrund des in den technischen Daten ausgewiesenen Nennwertes der Masse in fahrbereitem Zustand eine Nutzlast von 130 kg. Die tatsächliche Zuladungsmöglichkeit kann aufgrund der gesetzlich zulässigen Toleranzen von diesem Wert jedoch abweichen. Ist die Masse in fahrbereitem Zustand Ihres Wohnwagens etwa zulässigerweise 1 % höher als der in den technischen Daten ausgewiesene Nennwert, verringert sich die Zuladungsmöglichkeit von 130 kg auf 117 kg:
Beispiel:
1.500 kg Technisch zulässige Gesamtmasse
-1.333 kg Realgewicht des Wohnwagens in fahrbereitem Zustand (+ 1 % gegenüber der in den Verkaufsunterlagen angegebenen Masse in fahrbereitem Zustand von 1.320 kg)
-50 kg Bestellte Zusatzausrüstung für den konkret konfigurierten Wohnwagen
=117 kg Verbleibende Zuladungsmöglichkeit (Wichtig: Die verbleibende Zuladungsmöglichkeit muss größer als die Mindest-Nutzlast sein, vgl. Ziffer 6.)
Wir empfehlen Ihnen deshalb, Ihren beladenen Wohnwagen vor jedem Fahrtantritt zu wiegen und zu kontrollieren, dass Sie die technisch zulässige Gesamtmasse einhalten. Diese Kontrolle liegt in Ihrer Verantwortung als Fahrzeugführer.